Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung (Begriffsbestimmung)
Einer "Risikogruppe" im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung gehören Personen an, die im jeweiligen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung) entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zugehörigkeit ergibt sich meist aus dem Lebensalter, dem Sozialstatus oder von Art, Umfang und Dauer der Beitragszahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung.
Gerade für diese "Risikogruppen" ist eine private Absicherung oder Vorsorge besonders wichtig!
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Vorsorgeplan, Risiken gegen die Person Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung „Kinder bis 6 Jahre“
- existenzielle_risiken_rg_kinder_bis_6_jahre_servicefolder.pdfVorsorgeplan, Risiken gegen die Person Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung „Kinder bis 6 Jahre“, Servicefolder, 2 Seiten, Herausgeber: Amicas Wirtschaftsbilanz 291 KB
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