Fehlende Beitragszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung > Folge: Keine oder sehr geringe Ansprüche im Schadensfall (Existenzielles Risiko), Detailinfo
Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung
Junge Menschen stehen oft meist am Anfang ihrer Berufslaufbahn. Kommt es in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit zur einer Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit des Versicherten (Beitragszahlers) dann sind die Leistungsansprüche an die gesetzliche Sozialversicherung unter anderem abhängig von
den Beitragsmonaten (= wie lange habe ich als Arbeitnehmer schon Beiträge an die Sozialversicherung einbezahlt).
Um überhaupt Ansprüche an die gesetzliche Sozialversicherung im Falle einer Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit geltend machen zu können, sind aktuell mindestens 180 Beitragsmonate (= 15 Beitragsjahre) nötig.
Wer im Schadensfalle diese erforderlichen Beitragszeiten nicht nachweisen kann, hat ein schwerwiegendes, existenzielles Problem.
Wer dieses Existenzielle Risiko nicht mit einer privaten Vorsorge absichert, riskiert damit, im Schadensfalle ein existenzielles Problem, sowohl für sich selbst, als ev. auch für sein näheres soziales Umfeld zu werden, das ev. jahrelang "einspringen muss", wenn die nötigen Leistung nicht von der gesetzlichen Sozialversicherung erbracht werden.
Details - Siehe nachfolgende Infofolder der österreichischen Sozialversicherung.
Die Erwerbsunfähigkeitspension, SVS-Infoblatt 2023
- Die Erwerbsunfähigkeitspension, SVS-Infoblatt 2023, 2 SeitenDie Erwerbsunfähigkeitspension, SVS-Infoblatt 2023, 2 Seiten683 KB
Die Altersspension, SVS-Infoblatt 2023
- Die Altersspension, SVS-Infoblatt 2023, 2 SeitenDie Altersspension, SVS-Infoblatt 2023, 2 Seiten249 KB
Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung (Begriffsbestimmung)
Einer "Risikogruppe" im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung gehören Personen an, die im jeweiligen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung) entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zugehörigkeit ergibt sich meist aus dem Lebensalter, dem Sozialstatus oder von Art, Umfang und Dauer der Beitragszahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung.
Gerade für diese "Risikogruppen" ist eine private Absicherung oder Vorsorge besonders wichtig!
Wichtigstes Ziel der Existenz-Sicherung in der Vorsorge-Beratung:
Niemand soll für sich selbst, seine Familie oder sein näheres, soziales Umfeld ein finanzielles Risiko bzw. eine längere Belastung werden, in Folge des Eintritts eines "existenziellen Risikos gegen die Person" wie
- Unfall z. B. im Straßenverkehr oder
- Unfall z. B. im Freizeit-Bereich,
- Krankheit,
- Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit,
- Ableben eines Familienmitglieds hat oder wenn man in der Alterspension von der
- Pensionslücke oder
- Altersarmut betroffen ist bzw. im sozialen Umfeld einen
- Pflegeaufwand hat, oder selbst
- Pflegebedürftig ist.
Download weiterer Unterlagen und Infobroschüren (Freier Zugang)
Vorsorgeplan, Risiken gegen die Person Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung „Junge Erwachsene u. Junge Arbeitnehmer“
- existenzielle_risiken_rg_junge_erwachsene_arbeitnehmer_servicefolder.pdfVorsorgeplan, Risiken gegen die Person Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung „Junge Erwachsene u. Junge Arbeitnehmer“, Servicefolder, 2 Seiten, Herausgeber: Amicas Wirtschaftsbilanz 365 KB
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