Lizenzgeber - (Gewässer-Bewirtschafter)

Beteiligte > Lizenzgeber (Gewässer-Bewirtschafter)

...meist auch zuständig für den Fischbesatz

Lizenzgeber > (Begriffsbestimmung)

Die Lizenzgeber - vor allem die Gewässer-Bewirtschafter, geben die Regeln = die nötigen Daten, die sie in der Fangliste brauchen, vor. Sie müssen dann
 A) die Fanglisten auswerten
 B) aus den Fanglisten die Besatzmaßnahmen ableiten
 C) gewisse Daten auch an die Landes-Fischerei-Verbände weiterleiten

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