Fachbegriffe-Lexikon für die Sportfischerei

Fachbegriffe-Lexikon für die Sportfischerein (Begriffsbestimmungen)

Fangliste > (Begriffsbestimmung)

Eine, zum Fischfang lizenzberechtigte Person = Fischer/in wird laut den Bedingungen für die (Angel-)Lizenz vorgeschrieben, eine Fangliste zu führen.
Wird am Gewässer ein Fisch gefangen, ist dieser meist unverzüglich in die Fangliste (Datenvorschreibung laut Lizenzgeber) einzutragen.
Die Fangliste müssen dann zum Ablauf der Lizenzberechtigung dem Lizenzgeber ausgehändigt werden.
Eine Fangliste ist letztendlich eine Summe von Fangmeldungen (mit festgelegten Mindestdaten) innerhalb eines festgelegten Zeitraums - hier der Gültigkeit der (Angel-)Lizenz, an einem Angel-Gewässer.

Die Führung einer Fangliste ist meist zwingend durch den Lizenzgeber im Rahmen der (Angel-)Lizenz vorgeschrieben.

(Angel-)Lizenz > (Begriffsbestimmung)

Eine (Angel-)Lizenz ist die Berechtigung für einen Angler, das Angeln in einem definierten Gewässer, unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen, auszuüben.

Lizenzgeber > (Begriffsbestimmung)

Die Lizenzgeber - vor allem die Gewässer-Bewirtschafter, geben die Regeln = die nötigen Daten, die sie in der Fangliste brauchen, vor. Sie müssen dann
 A) die Fanglisten auswerten
 B) aus den Fanglisten die Besatzmaßnahmen ableiten
 C) gewisse Daten auch an die Landes-Fischerei-Verbände weiterleiten

Lizenz-Ausgabestelle > (Begriffsbestimmung)

Bei einer "Lizenz-Ausgabestelle" kann man ein gültige Lizenz zum Fischfang für ein Gewässer erwerben.
Das kann beispielsweise sein: Der Angel-Verein, ein Angel-Shop, ein lokales Tourismusbüro, das Gemeindeamt, etc.

Schonzeiten > (Begriffsbestimmung)

…sind ein jeweils durchgehender Zeitraum, meist 1 mal im Jahreskalender, in dem die betreffende Fischart nicht befischt und daher auch nicht ausgefangen werden darf.
 Schonzeiten gelten in Österreich unterschiedlich nach Bundesländern.
 Auf einem Gewässer selbst können auch noch andere oder zusätzliche Schonzeiten sein (z. B. verlängert, als es das Landesfischerei-Gesetz vorschreibt)

Das Mindestmass (= das Brittelmass) > (Begriffsbestimmung)

...in cm für einen gefangen Fisch, der dem Gewässer entnommen werden darf.
...sind pro Bundesland in Österreich unterschiedlich und können dann auch beim betreffenden Gewässer noch anders sein.

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