Fachbegriffe-Lexikon für die Sportfischerein (Begriffsbestimmungen)
Fangliste > (Begriffsbestimmung)
Eine, zum Fischfang lizenzberechtigte Person = Fischer/in wird laut den Bedingungen für die (Angel-)Lizenz vorgeschrieben, eine Fangliste zu führen.
Wird am Gewässer ein Fisch gefangen, ist dieser meist unverzüglich in die Fangliste (Datenvorschreibung laut Lizenzgeber) einzutragen.
Die Fangliste müssen dann zum Ablauf der Lizenzberechtigung dem Lizenzgeber ausgehändigt werden.
Eine Fangliste ist letztendlich eine Summe von Fangmeldungen (mit festgelegten Mindestdaten) innerhalb eines festgelegten Zeitraums - hier der Gültigkeit der (Angel-)Lizenz, an einem Angel-Gewässer.
Die Führung einer Fangliste ist meist zwingend durch den Lizenzgeber im Rahmen der (Angel-)Lizenz vorgeschrieben.
(Angel-)Lizenz > (Begriffsbestimmung)
Lizenzgeber > (Begriffsbestimmung)
Die Lizenzgeber - vor allem die Gewässer-Bewirtschafter, geben die Regeln = die nötigen Daten, die sie in der Fangliste brauchen, vor. Sie müssen dann
A) die Fanglisten auswerten
B) aus den Fanglisten die Besatzmaßnahmen ableiten
C) gewisse Daten auch an die Landes-Fischerei-Verbände weiterleiten
Lizenz-Ausgabestelle > (Begriffsbestimmung)
Schonzeiten > (Begriffsbestimmung)
…sind ein jeweils durchgehender Zeitraum, meist 1 mal im Jahreskalender, in dem die betreffende Fischart nicht befischt und daher auch nicht ausgefangen werden darf.
Schonzeiten gelten in Österreich unterschiedlich nach Bundesländern.
Auf einem Gewässer selbst können auch noch andere oder zusätzliche Schonzeiten sein (z. B. verlängert, als es das Landesfischerei-Gesetz vorschreibt)
Das Mindestmass (= das Brittelmass) > (Begriffsbestimmung)
Statische Entwicklung: http://fw.amicas.at/sportfischerei/fachbegriffe-lexikon/default.htm
Dynamische Entwicklung: http://www.amicas.at/angelclub/fachbegriffe-lexikon
Echbetrieb: www.angelclub.at/fachbegriffe-lexikon (Begriffsbestimmungen)