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A) Existenzielle Risiken gegen die Person

3) Risikogruppen in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung

Existenzielle Risiken für die Person ergeben sich zeitweise auch durch die automatische Zugehörigkeit zu Risikogruppen in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung - meist mit fehlenden Beitragszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung.

Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung (Begriffsbestimmung)

Einer "Risikogruppe" im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung gehören Personen an, die im jeweiligen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung) entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zugehörigkeit ergibt sich meist aus dem Lebensalter, dem Sozialstatus oder von Art, Umfang  und Dauer der Beitragszahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung.

Gerade für diese "Risikogruppen" ist eine private Absicherung oder Vorsorge besonders wichtig!

3) Risikogruppen (12) nach Gefährdung in der gesetzlichen Sozialversicherung (Bildernavigation)

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