Generationenvertrag & Alterspyramide der Bevölkerungsstruktur
Der Generationenvertrag ist kein Vertrag im rechtlichen Sinn. Er besagt, dass die aktiv im Berufsleben Stehenden mit ihren Beiträgen/Steuern für die Pensionen (= Unterhalt) der RentnerInnen sorgen (Umlageverfahren). Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später in gleicher Weise für sie gesorgt wird. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Dieseses System wurde konzipiert in früheren Jahren (nach dem 2. Weltkrieg), wo es viel mehr Einzahler als Pensionisten gab.
Das Gegenwarts-/Zukunftsszenario:
- Verschiedenste Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur
- der Anstieg der PensionsbezieherInnenzahl und
- Stellenmangel, Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkt
- weiters die Auswirkungen der Geburtenrückgänge
führen zu einer massiven "Überalterung der Bevölkerungsstruktur"
Im Jahr 2030 werden 45 % der Bevölkerung 55 % der nicht arbeitenden Bevölkerung erhalten (finanzieren) müssen!
Im Jahr 1869 war das Verhältnis
"arbeitende Bevölkerung" (= Beitragszahler) : zu den Pensionisten
6:1
Im Jahr 1991 war das Verhältnis
"arbeitende Bevölkerung" (= Beitragszahler) : zu den Pensionisten
2:1
Im Jahr 2030 haben wir ein Verhältnis
"arbeitende Bevölkerung" (= Beitragszahler) : zu den Pensionisten
1:1
Die Alterspyramide in Deutschland zeigt das selbe problematische Bild
Eigenvorsorge zur Sicherung der Lebensqualität
Die Änderungen in der Sozialversicherung und die Folgen vom demographischen Wandel machen die Altersvorsorge für alle Österreicher zu einem sehr persönlichen Thema. Die Lebensqualität künftiger Jahre müssen Sie selbst in die Hand nehmen, wenn Sie sicher gehen wollen.
Um in eine unbeschwerte Zukunft zu blicken, müssen sie ein "intelligentes Vorsorge-Konzept" schnüren, das Ihren Ansprüchen gerecht wird. Dies wird Ihnen ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter beizubehalten und auch für Notfälle vorsorgen zu können.